Anträge rechtzeitig stellen
Verdienstausfall, Mindestleistung, Dienstgeld und Fahrtkosten gibt es nur auf Antrag. Das Antragsrecht endet sechs Monate nach Dienstende.
§ 25 USGSven Mischke, selbst Major der Reserve, prüft mit dir Verdienstausfall, Prämie, Zuschläge und Förderungen.
Rechne kurz nach: Dienstgrad, Kinder und Tage einstellen. Den Rest rechnen wir im Erstgespräch mit deinen Zahlen durch.
Angestellte bekommen statt der Mindestleistung oft mehr: ihr Nettogehalt, bis 301 € pro Tag. Selbstständige bekommen ihre Einkünfte laut Steuerbescheid ersetzt, bis 430 € pro Tag. Dazu kommen Dienstgeld fürs Wochenende und Fahrtkosten.
Kostenloses ErstgesprächAlle Werte nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG, zuletzt geändert am 22.12.2025). Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Dienstende gestellt sein.
Die Prämie kommt von selbst. Vieles andere gibt es nur auf Antrag oder mit der richtigen Zusage zur richtigen Zeit.
Verdienstausfall, Mindestleistung, Dienstgeld und Fahrtkosten gibt es nur auf Antrag. Das Antragsrecht endet sechs Monate nach Dienstende.
§ 25 USGPro Diensttag werden deine Einkünfte laut letztem Steuerbescheid ersetzt, auf den Tag umgerechnet, bis 430 €. Für deinen Betrieb kommen 15 % davon obendrauf. Beides nur auf Antrag.
§ 6 USGFür Dienst am Samstag, Sonntag oder Feiertag gibt es eine zweite Prämie. Sie kommt nur, wenn du sie beantragst.
§ 14 USGWer sich auf 33 Tage im Jahr verpflichtet, bekommt 35 € für jeden Tag, bis 1.470 € statt 700 €. Entscheidend ist nicht dein Antrag, sondern ob deine Dienststelle das für dich vorsieht und dir ein Angebot macht. Annehmen musst du es vor dem 15. Diensttag.
§ 13 USGFährst du täglich nach Hause, gibt es 20 Cent je Kilometer, ab 30 Kilometern Weg. Auf Antrag.
§ 17a USGKranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeit, Vorsorge: Wir prüfen, was im Dienst weiterläuft und wo du doppelt oder zu viel zahlst.
Vertrags-CheckDie Prämie ist gestiegen, ab 2027 kommt eine neue staatliche Förderung, und die Reserve soll öfter und länger üben. Das betrifft dein Geld.
Stand November 2026. Quellen: Unterhaltssicherungsgesetz, Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Reservestärkungsgesetz als Entwurf.
Ich arbeite in deinem Auftrag und für keine Gesellschaft.
Ein paar kurze Fragen beantworten.
30 SekundenWir vereinbaren einen Termin, der zu deinem Dienst passt.
innerhalb von 24 StundenAm Telefon oder per Video. Danach weißt du, was dir zusteht und was fehlt.
kostenlosAngestellte bekommen ihr Nettogehalt ersetzt, bis 301 Euro pro Tag. Selbstständige bekommen ihre Einkünfte laut letztem Steuerbescheid ersetzt, bis 430 Euro pro Tag. Ohne oder mit wenig Einkommen gibt es eine feste Mindestleistung nach Dienstgrad, zum Beispiel 82,74 Euro als Feldwebel. Dazu kommt immer eine steuerfreie Prämie, zum Beispiel 30,08 Euro als Feldwebel, und ab dem 15. Diensttag im Jahr 70 Euro pro Tag extra (Unterhaltssicherungsgesetz, Stand Januar 2026).
Die Prämie und die Zuschläge für längeren Dienst kommen automatisch. Verdienstausfall oder Mindestleistung, Dienstgeld fürs Wochenende und Fahrtkosten musst du beantragen, spätestens sechs Monate nach Dienstende.
Ab 1. Januar 2027 fördert der Staat ein neues Depot für die Altersvorsorge. Die Zulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr, dazu bis zu 300 Euro je Kind (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156). Ob und wie es zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.
Ja. Wir gehen mit dir durch, welche Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz dir zustehen, und achten auf die Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Dienstende gestellt werden.
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Du entscheidest danach selbst, ob du etwas umsetzen möchtest.
Nein. Im ersten Gespräch wird nichts abgeschlossen. Wir verschaffen dir einen Überblick über deine Ansprüche und deine Absicherung. Ob und was du danach änderst, entscheidest du in Ruhe selbst.
Während des Dienstes bekommst du die truppenärztliche Versorgung. Was in dieser Zeit mit deiner eigenen Kranken- und Pflegeversicherung passiert, hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Genau das prüfen wir im Erstgespräch für deinen Fall.
Nein. Wir beraten Reservisten mit und ohne Beorderung, ehemalige Soldaten und alle, die gerade überlegen, Reservist zu werden.
Du schickst die Anfrage ab, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin. Das Gespräch findet am Telefon oder per Video statt, du musst nirgendwo hinfahren.
Nein. Sven arbeitet in deinem Auftrag und für keine Gesellschaft. Er vergleicht am Markt und empfiehlt, was zu deiner Lage passt.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Reservedienst verbindlicher geplant wird und der Arbeitgeber vorher angehört wird. Der Bescheid soll acht statt vier Wochen vorher kommen, die Altersgrenzen liegen je nach Dienstzeit bei 45 oder 65 Jahren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, es soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten (Stand November 2026).
Reservewissen ist eine Marke von Soldatenwissen. Soldatenwissen berät seit Jahren Soldaten zu Versicherungen und Finanzen. Reservewissen bringt dieses Wissen gezielt zu Reservisten.
Ein paar kurze Fragen, 30 Sekunden. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.